Angeregt durch meine ander Frage bezüglich eines bestehenden oder nicht bestehenden Verbots, im Supermarkt Waren in die Ablage des Kinderwagens zu legen, stellt sich mir nun die vorliegende Frage:
Angenommen, der Ladenmitarbeiter ist der Meinung, ich hätte Diebesgut aus seinem Laden in meiner Tasche, ich weigere mich ihm den Tascheninhalt zu offenbaren, weil das meine Privatsphäre ist, und er ruft daraufhin die Polizei, darf er mich dann mit Gewalt festhalten bis die Polizei eintrifft, oder ist er darauf angewiesen, dass ich freiwillig warte, bis die Polizei da ist??
(Vorsorglich: Es geht mir hier einfach um Regelungen, die in unserem Land bestehen, denn meine Frau ist Chinesin und fragt mich gerne nach solchen Regelungen. Sie findet es natürlich interessant, unsere Regelungen mit denen ihres Heimatlandes zu vergleichen, und ich finde das auch interessant. Es geht also NICHT um die Planung von Ladendiebstahl!
)