Bewusste Wegnahme Eines Asthmasprays Rechtlich Gesehen?
Hallo !
Leider befinden wir uns in der Situation, dass unsere 12-jährige Tochter in ihrer Klasse persönlich und auf SchülerVZ gemobbt wird.
(SchülerVZ wurde bereits informiert und hat gehandelt).
Unsere Tochter hat starkes Asthma und letzte Woche wurde ihr, unter bewusster Inkaufnahme von gesundheitlichen Schäden, dass Spray von einer Mitschülerin abgenommen und nicht wieder gegeben.
An diesem Montag haben wir, im Rahmen eines Elternabends, die Mutter dieses Kindes befragt, die uns recht erstaunt mitteilte, dass ihr Kind gar kein Asthma hätte und davon auch nichts gewusst haben will.
Am Dienstag wurde unserer Tochter das Spray von diesem Mädchen mit den Worten “wieso hast du das denn deiner Mutter erzählt ?” zurück gegeben.
Da dieses Mädchen erst seit Begin der siebten Klasse ist und vermutlich nichts vom Asthma unserer Tochter wusste müssen wir zusätzlich davon ausgehen, dass sie von Anderen dazu verleitet wurde, was die ganze Sache nicht “einfacher” und für uns angenehmer macht.
Ich werde mich nunmehr mit dem sogenannten Streitschlichter der Schule in Verbindung setzen und zusätzlich die Klassenlehrer um ein klärendes Gespräch bitten.
Meine Frage nun:
Wie würde man die bewusste Wegnahme des Sprays nach Erwachsenemrecht beurteilen ? Würde ich falsch liegen, wenn ich in diesem Fall von vorsätzlicher, versuchter schwerer Körperverletzung ausgehe ? Immerhin kann in einer Notsituation, die wir leider schon erleben mussten, das Leben davon abhängen, wenn man das Spray nicht benutzen kann.
Ich danke Allen, die sich die Zeit genommen haben sich unserem Problem zu widmen !